REACH Polymerdefinition

Polymere sind Stoffe im Sinne von REACH, aber aufgrund ihrer Zusammensetzung und Struktur „besondere“ Stoffe. Deswegen werden sie unter REACH auch gesondert betrachtet. Polymere zeichnen sich durch bestimmte molekulare Eigenschaften aus, die sich auch in der Polymerdefinition in Artikel 3 Nr. 5 wiederfinden.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet die Definition, dass ein Polymer aus unterschiedlich langen Molekülketten besteht, die so über einen Molekulargewichtsbereich verteilt sind, dass keine einzelne Molekülspezies zu mehr als 50 Gewichtsprozent vorliegt. Gleichzeitig müssen sich mehr als 50 Gewichtsprozent der Ketten aus mindestens 3 + 1 kovalent gebundenen Monomereinheiten / Reaktanten zusammensetzen [3M + 1-Regel].

(Quelle: REACH Info 3 der BAuA "Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren")

 

Artikel 3 Nr. 5

Polymer: Stoff, der aus Molekülen besteht, die durch eine Kette einer oder mehrerer Arten von Monomereinheiten gekennzeichnet sind. Diese Moleküle müssen innerhalb eines bestimmten Molekulargewichtsbereichs liegen, wobei die Unterschiede beim Molekulargewicht im Wesentlichen auf die Unterschiede in der Zahl der Monomereinheiten zurückzuführen sind.

 

Ein Polymer enthält Folgendes: Eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit mindestens drei Monomereinheiten, die zumindest mit einer weiteren Monomereinheit bzw. einem sonstigen Reaktanten eine kovalente Bindung eingegangen sind; weniger als eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit demselben Molekulargewicht.

REACH

Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006, ABl.L 396 vom
30. Dezember 2006 S.1ff) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

Download REACH-Verordnung >

Für die Registrierung von Altstoffen sieht die Verordnung Übergangsfristen von bis zu elf Jahren vor, die sich im Wesentlichen an der produzierten oder importierten Stoffmenge orientieren. Damit diese Stoffe als „phase-in Stoffe“ die Übergangsfristen in Anspruch nehmen können, müssen sie vorregistriert werden. Im Rahmen der Vorregistrierung sind der neuen Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Zeitraum vom 1. Juni 2008 bis zum 30. November 2008 vorrangig Angaben zur Stoffidentität und zum Hersteller/Importeur zu liefern. Ab dem 1. Juni 2008 entfällt die bisherige Regelungen für die Anmeldung neuer Stoffe nach der Stoffrichtlinie der EU. Ab diesem Datum müssen alle neuen Stoffe grundsätzlich nach dem REACH-System registriert werden.

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REACH- Antworten für Unternehmen

Sind Sie auf REACH vorbereitet? Wo in Ihrem Unternehmen könnte REACH überall eine Rolle spielen? Unser Senior-Experte Herr Dr. Peters steht Ihnen Frage und Antwort rund um das Thema REACH. Bei Interesse nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit der WIP-Geschäftsstelle auf. Profil Herr Dr. Peters >


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REACH und Kunststoffrecycling

UFO-Plan-Projekt "REACH und Kunststoffrecycling"

Angesichts der erheblichen Verunsicherung über die Auswirkungen von REACH auf das Kunststoffrecycling haben sich mehrere Verbände der Kunststoffindustrie und Unternehmen zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen des Umweltforschungsplans (UFO-Plan) auf ein Projekt „REACH und Kunststoffrecycling“ verständigt.

Am 1. Dezember 2009 führte das Umweltbundesamt (UBA) in Berlin einen Workshop zur Umsetzung von REACH im Kunststoffrecycling durch. Dort wurden die im UFO-Plan-Projekt erarbeiteten Handlungshilfen vorgestellt, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der betrieblichen Umsetzung von REACH benötigen. Die empfohlenen pragmatischen Vorgehensweisen wurden anhand von Praxisbeispielen aus verschiedenen Recyclingketten bzw. -produkten erläutert.

Anmerkung der Redaktion: Die Handreichungen gehen davon aus, dass das Kunststoffrecycling grundsätzlich ein "Herstellen" im Sinne der REACH-Verordnung ist. Das dürfte aber zumindest für bestimmte Recyclingprozesse juristisch angreifbar sein. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Kurzüberblick über die Handlungshilfen aus Oktober 2010>

Presseerklärung

des UBA vom 4. August 2009

Erste Bestandsaufnahme der Probleme im Kunststoffrecycling vom 21. Februar 2009 des Umweltbundesamtes (UBA) zur den

Auswirkungen auf das Recycling

Experten diskutierten REACH und Recycling am 3. März 2010

Immer noch sind viele Fragen zum Thema "REACH und Kunststoffrecycling" offen. Seit nicht ganz drei Jahren ist die europäische Chemikalienverordnung REACh in Kraft. Zahlreiche Veranstaltungen zu unterschiedlichsten Aspekten des Regelwerkes haben in der Vergangenheit stattgefunden. Doch noch immer ist der Informationsbedarf enorm groß. Dies bewies der Workshop zu Kunststoffrecycling und REACh in Frankfurt. Eingeladen hatten PlasticsEurope Deutschland, Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie und tecpol. Rund 100 Experten waren gekommen, um das Thema von verschiedenen Seiten zu beleuchten.

Pressemitteilung zur Veranstaltung am 3. März 2010

Die Vorträge:


WIP-Veranstaltungen

Die positive Entwicklung des Kunststoffrecyclingmarktes ist ungebremst. Höhere Rohstoffpreise, verbesserte Sammel- und Sortiertechniken sowie erweiterte Einsetzbarkeit der Recyclate beschleunigen das Wachstum der werkstofflichen Verwertung. Einige EU-Mitgliedstaaten müssen und wollen bei der werkstofflichen Verwertung noch mit Deutschland aufschließen. Dieses ökologisch motivierte Wirtschaftspotential darf nicht der REACH VO geopfert werden.

Das WIP widmet sich den Fragen und Bedürfnissen der Recycler in besonderem Maße. 

Hier geht es zur WIP-Veranstaltung:


 

REACH-Informationsmaterialien

VCI-Infoblätter zu REACH

Hier finden Sie aktuelle VCI-Infoblätter "REACH umsetzen", die vom Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) in Frankfurt herausgegeben worden sind.